Rechtsanwalt Daniel Olk

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf Gebieten des Wirtschaftsrechts und Zivilrechts.

Zivilrecht / Vertragsrecht

Wir beraten und vertreten Sie zu allgemeinen vertragsrechtlichen bzw. zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich sowohl im Wirtschaftsrecht wie auch im privaten Kontext stellen können, und in denen es etwa um Zahlungsansprüche, Haftung auf Schadensersatz, Kooperationen, Vertragsgestaltung, Rückforderung o.Ä. gehen kann. Die Durchsetzung oder Abwehr von Geldforderungen zählt zu unseren Dienstleistungen.

Das allgemeine Zivilrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) bildet eine Basis, die in vielen Zusammenhängen Anwendung findet. Dazu zählt etwa das Kaufrecht. Im kommerziellen Bereich wird es durch das Handelsrecht überlagert. Wir beraten und vertreten Sie als Mandanten sowohl bei außergerichtlichen Verhandlungen und kautelarjuristischen, d.h. vertragsgestaltenden Regelungen zwischen den Beteiligten, als auch bei gerichtlichen Streitigkeiten um zivilrechtliche Ansprüche. Die Gestaltung von Verträgen zur einvernehmlichen Streitbeilegung, etwa durch Vergleich, und die streitige Durchsetzung in einem Gerichtsverfahren bilden gleichermaßen Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit. Welches Vorgehen erfolgversprechend ist, besprechen wir mit Ihnen im Einzelfall.

Im Zivilrecht bilden wir außerdem Schwerpunkte im Erbrecht und im Immobilienrecht, insbesondere bei Immobilientransaktionen.

„Wie können wir Ihnen mit Rechtsberatung helfen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!“

Daniel Olk, Rechtsanwalt

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