Rechtsanwalt Daniel Olk

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf Gebieten des Wirtschaftsrechts und Zivilrechts.

Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir Mandanten sowohl vor dem Erbfall bei der Nachlassregelung, z.B. Testamentsgestaltung, als auch nach dem Erbfall bei der Erbauseinandersetzung oder der Durchsetzung von Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen. 

Das Recht des Erbens und Vererbens kann zum einen eine sehr persönliche Angelegenheit sein, zum anderen kann es um erhebliche Vermögenswerte gehen. Wir beraten Sie im Erbrecht gerne vorausschauend, wenn Sie Ihre eigene Erbfolge regeln wollen, aber wir beraten Sie auch, falls Sie Erbe geworden sind, sowie in sonstigen Belangen und Situationen rund ums Erbe.

Neben dem Erblasser und den Erben kommen auch Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Nachlassgläubiger oder ein Unternehmen als Beteiligte in einer erbrechtlichen Beratung und oder bei Rechtsstreitigkeiten in Betracht. Ganz gleich, ob es sich um eine Vertragsgestaltung, sonstige außergerichtliche Beratung, oder um ein Gerichtsverfahren handelt, wir setzen uns jeweils pragmatisch für Ihre Interessen ein.

Aufgrund unserer gesellschaftsrechtlichen Praxis können wir speziell auch Unternehmer, deren Familienangehörige und die beteiligten Unternehmen in Fragen des Erbrechts beraten. Die Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen und anderen inhabergeführten, durch einzelne Personen geprägten Unternehmen bildet einen unserer Beratungsschwerpunkte.

Auch in internationalen Sachverhalten (internationales Erbrecht) beraten wir Sie auf Englisch und Deutsch.

Wir übernehmen auch Testamentsvollstreckungen, um die Durchsetzung Ihrer Wünsche auch noch für längere Zeiträume in der Zukunft sicherzustellen. Steuerliche Fragen beziehen wir in die erbrechtliche Beratung mit ein, und kooperieren im Bedarfsfall mit Steuerberatern. Bei hohen Vermögen sowie bei nichtehelichen Lebensgefährten werden die Erbschaftsteuer-Freibeträge schnell überschritten, sodass man sich auch zur Steuervermeidung Gedanken machen sollte.

Erbrecht in Düsseldorf - Unsere anwaltlichen Leistungen

Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Testamentsgestaltung, Beratung zu Erbverträgen
  • Ausübung des Amtes als Testamentsvollstrecker
  • Vertretung der Erben bei der Nachlassabwicklung und Auseinandersetzung, sowie bei Streitigkeiten unter den Erben oder mit Vermächtnisnehmern
  • Beratung zum Thema Vor- und Nacherbschaft
  • Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Beratung zu dem bestehenden Gestaltungsspielraum, um Pflichtteilsberechtigte auf den Pflichtteil zu beschränken oder diesen zu entziehen, sowie zu Erbverzicht und Erbunwürdigkeit
  • Steueroptimierte Gestaltungen zu Lebzeiten, wie Vermögensübertragungen durch Schenkung, durch Kauf oder durch Gründung von Gesellschaften oder Stiftungen
  • Beratung zum Thema Unternehmensnachfolge, Unternehmertestament
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen - etwa von GmbHs - mit Blick auf die Erbfolge von Gesellschaftern
  • Begleitung und Vertretung von Erben im Umgang mit Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern
  • Klärung von Rechtsfragen zur möglichen Anfechtbarkeit und Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen
  • Beratung zum Erbschaftskauf

„Wie können wir Ihnen mit Rechtsberatung helfen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!“

Daniel Olk, Rechtsanwalt

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