Rechtsanwalt Daniel Olk

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auf Gebieten des Wirtschaftsrechts und Zivilrechts.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit am Kanzleistandort Düsseldorf. Es umfasst die Regelungen zu Rechtsformen wie der GmbH, der GmbH & Co. KG, der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft (KG), der OHG, der GbR und vielen anderen, sowie deren Organisation.

Teilweise wird das Gesellschaftsrecht auch als „Unternehmensrecht“ bezeichnet. Hierzu zählen die Rechtsfragen rund um die Gründung, die Verwaltung und die Beteiligung an diversen Rechtsformen. Das Gesellschaftsrecht ist eng verwandt mit dem Handelsrecht. Aus dem Handelsrecht folgt, dass bestimmte unternehmerische Betätigungen, sobald sie eine gewisse Größe erreichen, zwingend ins Handelsregister einzutragen sind, um den Rechtsverkehr zu schützen, und dass bestimmte, schärfere Regeln für Kaufleute gelten. Auch ein Einzelunternehmen, etwa eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.), kann als „Rechtsform“ verstanden werden.

Man unterscheidet im Gesellschaftsrecht - und vor allem auch im Steuerrecht - zwischen Kapitalgesellschaften (Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit) und Personengesellschaften. Als kleine Kapitalgesellschaft, die auch mit geringem Kapital gegründet werden kann, steht die Unternehmergesellschaft - UG (haftungsbeschränkt) - zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht am Standort Düsseldorf

Wir beraten und vertreten Sie in allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen. Dazu zählen die Gründung von Unternehmen, die Rechtsformwahl, Streitigkeiten unter Gesellschaftern, Umwandlungsmaßnahmen, Transaktionen, laufende Standardmaßnahmen und vieles mehr.

Im Einzelnen sind hervorzuheben:

  • Gründung
  • Corporate Housekeeping
  • M&A
  • Aktienrecht, d.h. das Recht der Aktiengesellschaft

Tätigkeitsfeld Gesellschaftsrecht

Hinzu kommen die Bezüge zum Arbeitsrecht (z.B. Mitbestimmung, Geschäftsführeranstellung), Insolvenzrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht. Im Bereich des Rechnungswesens (Bilanzrecht und Steuerrecht) arbeiten wir mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Neugründung von Gesellschaften
  • Beratung von geschäftsführenden Organen (Geschäftsführer, Vorstand) sowie Aufsichtsräten und Beiräten
  • Prüfung, Erstellung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
  • Gesellschafterstreitigkeiten und andere Streitigkeiten rund um die Gesellschaft, z.B. Haftung von Geschäftsführern
  • Beratung von Familienunternehmen und der hinter ihnen stehenden Familien (Gesellschafterebene)
  • Begleitung von Gremiensitzungen (Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Beirat, Vorstand, Geschäftsführung)
  • Gerichtliche Beschlussanfechtungsklagen und andere Prozessführung, insbesondere vor einer Kammer für Handelssachen
  • Unternehmenskaufverträge, als Anteilskauf (Share Deal) oder als Kauf von Vermögensgegenständen (Asset Deal) und allgemeine Begleitung von Transaktionen
  • Due Diligence vor Transaktionen
  • Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. aus Gewährleistungen oder Freistellungen in Unternehmenskaufverträgen
  • Verschmelzungen, Formwechsel, Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Eingliederungen und andere Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und Aktiengesetz (AktG), Beratung zum Umwandlungsrecht, Umstrukturierung von Unternehmen, Umhängung von Tochtergesellschaften, Carve-outs
  • Implementierung von Unternehmensverträgen (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge, sog. EAVs (Ergebnisabführungsverträge)), Beratung zu konzernrechtlichen Fragen
  • Beratung rund um den Beirat
  • Kapitalmaßnahmen, insb. Kapitalerhöhungen
  • Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen
  • Begleitung von Finanzierungsrunden bei jungen Unternehmen (sog. Start-ups), auf Gründer- und Investorenseite
  • Beratung im Mitbestimmungsrecht (unternehmerische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in einem ggf. einzurichtenden Aufsichtsrat), einschließlich Statusverfahren, ggf. gerichtliche Notbestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beratung zur Liquidation von Gesellschaften
  • Beratung zu Rechtsfragen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch BGB-Gesellschaft genannt) und der Partnerschaftsgesellschaft, etwa auch für Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Ingenieure
  • Beratung zu stillen Gesellschaften (etwa GmbH & Still, atypisch stille Beteiligungen), Nachrangdarlehen, Gesellschafterdarlehen und ähnlichen Finanzierungsformen
  • Begleitung bei handelsregisterrechtlichen Fragen (Eintragungspflicht, laufende Anmeldungen, Korrekturen des Registerinhalts)
  • Umfassende Beratung im GmbH-Recht sowie zu den Personenhandelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft), von Kommanditisten und Komplementären

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Daniel Olk, Rechtsanwalt

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