Rechtsanwalt Daniel Olk

Unternehmenstransaktionen (M&A)

Unter M&A wird im Allgemeinen das Gebiet des Unternehmenskaufs verstanden. Die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen an einem Unternehmen, des Unternehmens als Ganzem oder von Teilen bzw. Vermögenswerten eines Unternehmens und die damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte werden als Mergers and Acquisitions (M&A) bezeichnet, wobei dieser Begriff auch Verschmelzungen umfasst. Darunter können auch Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen (Joint Ventures) fallen, etwa durch vertragliche Kooperation oder durch Neugründung einer Gesellschaft.

Die Transaktionen rund um das Unternehmen können vielfältig sein. Das Spektrum reicht von kleinen Veränderungen im Gesellschafterbestand oder im Konzern bis hin zu komplexen Großtransaktionen.

Unser Fokus liegt auf mittelständischen Unternehmen aller Branchen, jedoch bei voller Leistung an Internationalität: Verhandlungen, Korrespondenz und die Arbeit an Dokumenten bieten wir zweisprachig auf Deutsch und Englisch an. Für spezielle Rechtsgebiete und steuerliche Fragen arbeiten wir bei Bedarf mit Anwaltskollegen oder Steuerberatern als Team zusammen.

Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Unternehmenskaufverträge, als Anteilskauf (Share Deal) oder als Kauf von Vermögensgegenständen (Asset Deal) und allgemeine Begleitung von Transaktionen
  • Due Diligence vor Transaktionen
  • Verschmelzungen, Formwechsel, Aufspaltungen, Abspaltungen, Ausgliederungen, Eingliederungen und andere Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) und Aktiengesetz (AktG), Beratung zum Umwandlungsrecht, Umstrukturierung von Unternehmen, Umhängung von Tochtergesellschaften, Carve-outs
  • Implementierung von Unternehmensverträgen (Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge, sog. EAVs (Ergebnisabführungsverträge)), Beratung zu konzernrechtlichen Fragen
  • Kapitalmaßnahmen, insb. Kapitalerhöhungen
  • Gesellschafter- und Beteiligungsvereinbarungen
  • Beratung zu Joint Ventures
  • Aktienkaufverträge, Kaufoptionen und andere Vorgänge bei Aktiengesellschaften
  • Beratung zu Vorverträgen und ähnlichen Geschäften (Letter of Intent, Memorandum of Understanding etc.)
  • Rechtliche Maßnahmen der Post-Merger Integration
  • Gerichtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Transaktionen

„Wie können wir Ihnen mit Rechtsberatung helfen?
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Daniel Olk, Rechtsanwalt

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