Immobilienrecht
Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir Mandanten insbesondere zivilrechtlich bei Geschäften und Rechtsstreitigkeiten rund um Grundstückstransaktionen und Eigentumswohnungen. Wir können Ihre Interessen als Immobilieneigentümer, Immobilienerwerber oder Immobilienerbe nicht nur in Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit vertreten.
Immobilienrecht ist ein Themenfeld, das u.a. aus Vertragsrecht (u.a. Kaufverträge, Darlehensverträge), Sachenrecht (Eigentumsfragen, Grundpfandrechte, Grundbuch), aber auch aus Baurecht besteht. Als zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei fokussieren wir uns auf die private Rechtsdurchsetzung im wirtschaftlichen Interesse. Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen, der Prüfung von Verträgen, mit dem Entwurf von Dokumenten und Verträgen, dem Eintreiben von Forderungen, bei Gerichtsverfahren, Zwangsversteigerungen und vielem mehr.
Aufgrund unserer Tätigkeit im Erbrecht und Gesellschaftsrecht können wir auch die anwaltliche Beratung in diesen Rechtsgebieten mit abdecken, wenn zum Beispiel eine Immobilie vererbt werden soll, geerbt wurde, oder wenn Immobilien in eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage eingebracht werden oder eine Objektgesellschaft gegründet wird. Die Aspekte der Grunderwerbsteuer und weiterer Steuern beziehen wir mit ein und kooperieren bei Bedarf mit Steuerberatern.
Rechtlicher Rahmen
Im Immobilienrecht sind etwa zu beachten:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
- Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG)
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Bei Häusern wird rechtlich grundsätzlich nicht das Haus selbst, sondern das Grundstück betrachtet. Bei Eigentumswohnungen wird das Haus eigentumsrechtlich aufgeteilt.
Immobilienrecht in Düsseldorf - unser anwaltliches Tätigkeitsfeld
Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
- Begleitung, Prüfung und Überarbeitung von Kaufverträgen über Häuser, Grundstücke, Wohnungen, Immobiliengesellschaften bzw. jeweils Anteile daran, Verhandlungen mit der Gegenseite über Immobilientransaktionen (Asset Deals und Share Deals)
- Prüfung von Rechtsfragen und Geltendmachung von Ansprüchen
- Führung von Gerichtsverfahren im Immobilienrecht
- Beratung zu Teilungserklärungen nach dem WEG
- Beratung zu Grundschulden und Hypotheken, sowie weiteren dinglichen Rechten
- Beratung zu grundbuchrechtlichen Fragen, sowie zu Miteigentum und der Miteigentümergemeinschaft
- Beratung zum Nießbrauch
- Erbrechtliche Beratung bezüglich des Übergangs von Immobilien auf die Erben
- Parteiische Interessenvertretung durch eine Zweitmeinung gegenüber Notaren
- Begleitung der Gründung von Unternehmen im Kontext des Immobilienwirtschaftsrechts und gesellschaftsrechtliche Beratung zu deren Verwaltung, etwa als GmbH oder GmbH & Co. KG (Immobiliengesellschaften)
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern einer Immobilien-KG, Immobilien-GmbH oder ähnlicher Unternehmen
- Beratung und Vertretung bei Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, außerdem bei Nachlassverwaltung oder Testamentsvollstreckung in Bezug auf Immobilien
„Wie können wir Ihnen mit Rechtsberatung helfen?
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