Venture Capital

Rechtsanwalt Daniel Olk verfügt über Erfahrung mit Venture Capital-Transaktionen. Wir beraten Gründer und Investoren gesellschaftsrechtlich, handelsrechtlich und auch erbrechtlich. Außerdem beraten wir gern das Unternehmen selbst oder die Geschäftsführung. Wir beziehen die steuerlichen Aspekte mit ein und arbeiten je nach Bedarf mit Steuerberatern zusammen.

Venture Capital als Themengebiet kann zum einen Gründungsberatung bedeuten, zum anderen kann es um Transaktionen gehen und damit um M&A. Bei sog. Start-ups werden oft Finanzierungsrunden vereinbart, oder es kommt etwa zu einem „Exit“. Für jeden Gesellschafter stellt sich die Frage, wie lange und in welchem Umfang er investiert bleiben oder noch weiter investieren möchte, oder ob es Zeit ist, zu gehen. Dabei sind jedoch rechtliche Regelungen und vertragliche Bindungen zu beachten, die grundsätzlich mehr Komplexität aufweisen als eine Transaktion im regulierten Markt an der Börse. Man spricht von Wagniskapital, weil die Risiken - aber auch die Renditechancen - höher sind.

Anwaltliche Beratung zu Venture Capital in Düsseldorf

Wir gestalten in unserem Düsseldorfer Büro Ihre Aktivitäten im Bereich Venture Capital in rechtlicher Hinsicht:

  • Exit-Strategien
  • Mitarbeiter- und Managementbeteiligung
  • Beratung zu Gründung und Rechtsform
  • Erstfinanzierungsrunden, Seed-Finanzierungsrunden, Wachstumsfinanzierungen
  • Beteiligungsvereinbarungen
  • Mezzanine-Kapital und Darlehensrecht

Außerdem bieten wir Corporate Housekeeping und die Funktion als externe Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen an.

Tätigkeitsfeld Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung und Venture Capital

Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Vornahme von Gründungen, in diversen Rechtsformen
  • Entwurf, Überarbeitung und Verhandlung jeglicher Beteiligungsvereinbarungen, Gesellschaftervereinbarungen, Beitrittsvereinbarungen (VC-Beteiligungsverträge) und aller damit zusammenhängender Dokumente, Begleitung der notariellen Beurkundung, Handelsregistereintragung und Betreuung darüber hinaus
  • Entwurf, Prüfung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
  • Beratung zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Rechtsformen wie GmbH, Aktiengesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), Genossenschaft usw.
  • Share Deals (Geschäftsanteilsveräußerungen) und Asset Deals über das Unternehmen oder den (Teil-)Ausstieg einzelner Gesellschafter bzw. den Einstieg neuer Gesellschafter
  • Beratung zu Incentive-Vereinbarungen zur Mitarbeiterbeteiligung wie ESOP (Employee Stock Option Plan) und VSOP bzw. VSO (Virtual Stock Option Plan), Phantom Stocks, Stock Appreciation Rights (SAR), Aktien-Kaufoptionen etc.
  • Beratung zu und Gestaltung von Wettbewerbsverboten, Beratung zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht der Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Beratung zur Mitarbeiterbindung von Wissensträgern und Managern durch „Bad Leaver“-Klauseln
  • Vorkaufsrechte, Mitveräußerungsrechte und -pflichten (Tag along, Drag along)
  • Umsetzung von Kapitalerhöhungen, Beratung zu Verwässerungsschutzrechten
  • Beratung und Vertretung zur Liquidationspräferenz und deren Realisation, insbesondere beim Exit
  • Rechtliche Begleitung von Gesellschafterdarlehen, etwa mit Blick auf den Rang im Falle einer Insolvenz, sowie von Bankdarlehen oder Investitionen der NRW.Bank
  • Begleitung von Vorverträgen: Memorandum of Understanding, Letter of Intent, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
  • Konzeption von stillen Gesellschaften nach § 230 HGB, z.B. als GmbH & Still
  • Liquidation von Gesellschaften

„Wie können wir Ihnen mit Rechtsberatung helfen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!“

Daniel Olk, Rechtsanwalt

Mandatsanfrage stellen