Venture Capital

Anwaltliche Beratung zu Venture Capital in Düsseldorf
Wir gestalten in unserem Düsseldorfer Büro Ihre Aktivitäten im Bereich Venture Capital in rechtlicher Hinsicht:
- Exit-Strategien
- Mitarbeiter- und Managementbeteiligung
- Beratung zu Gründung und Rechtsform
- Erstfinanzierungsrunden, Seed-Finanzierungsrunden, Wachstumsfinanzierungen
- Beteiligungsvereinbarungen
- Mezzanine-Kapital und Darlehensrecht
Außerdem bieten wir Corporate Housekeeping und die Funktion als externe Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen an.
Tätigkeitsfeld Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung und Venture Capital
Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:
- Vornahme von Gründungen, in diversen Rechtsformen
- Entwurf, Überarbeitung und Verhandlung jeglicher Beteiligungsvereinbarungen, Gesellschaftervereinbarungen, Beitrittsvereinbarungen (VC-Beteiligungsverträge) und aller damit zusammenhängender Dokumente, Begleitung der notariellen Beurkundung, Handelsregistereintragung und Betreuung darüber hinaus
- Entwurf, Prüfung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
- Beratung zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Rechtsformen wie GmbH, Aktiengesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), Genossenschaft usw.
- Share Deals (Geschäftsanteilsveräußerungen) und Asset Deals über das Unternehmen oder den (Teil-)Ausstieg einzelner Gesellschafter bzw. den Einstieg neuer Gesellschafter
- Beratung zu Incentive-Vereinbarungen zur Mitarbeiterbeteiligung wie ESOP (Employee Stock Option Plan) und VSOP bzw. VSO (Virtual Stock Option Plan), Phantom Stocks, Stock Appreciation Rights (SAR), Aktien-Kaufoptionen etc.
- Beratung zu und Gestaltung von Wettbewerbsverboten, Beratung zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht der Gesellschafter und Geschäftsführer
- Beratung zur Mitarbeiterbindung von Wissensträgern und Managern durch „Bad Leaver“-Klauseln
- Vorkaufsrechte, Mitveräußerungsrechte und -pflichten (Tag along, Drag along)
- Umsetzung von Kapitalerhöhungen, Beratung zu Verwässerungsschutzrechten
- Beratung und Vertretung zur Liquidationspräferenz und deren Realisation, insbesondere beim Exit
- Rechtliche Begleitung von Gesellschafterdarlehen, etwa mit Blick auf den Rang im Falle einer Insolvenz, sowie von Bankdarlehen oder Investitionen der NRW.Bank
- Begleitung von Vorverträgen: Memorandum of Understanding, Letter of Intent, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
- Konzeption von stillen Gesellschaften nach § 230 HGB, z.B. als GmbH & Still
- Liquidation von Gesellschaften

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