Venture Capital

Anwaltliche Beratung zu Venture Capital in Düsseldorf

Wir gestalten in unserem Düsseldorfer Büro Ihre Aktivitäten im Bereich Venture Capital in rechtlicher Hinsicht:

  • Exit-Strategien
  • Mitarbeiter- und Managementbeteiligung
  • Beratung zu Gründung und Rechtsform
  • Erstfinanzierungsrunden, Seed-Finanzierungsrunden, Wachstumsfinanzierungen
  • Beteiligungsvereinbarungen
  • Mezzanine-Kapital und Darlehensrecht

Außerdem bieten wir Corporate Housekeeping und die Funktion als externe Rechtsabteilung für Ihr Unternehmen an.

Tätigkeitsfeld Unternehmensgründung, Unternehmensfinanzierung und Venture Capital

Unsere rechtliche Beratungstätigkeit umfasst insbesondere:

  • Vornahme von Gründungen, in diversen Rechtsformen
  • Entwurf, Überarbeitung und Verhandlung jeglicher Beteiligungsvereinbarungen, Gesellschaftervereinbarungen, Beitrittsvereinbarungen (VC-Beteiligungsverträge) und aller damit zusammenhängender Dokumente, Begleitung der notariellen Beurkundung, Handelsregistereintragung und Betreuung darüber hinaus
  • Entwurf, Prüfung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen (Satzungen)
  • Beratung zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Rechtsformen wie GmbH, Aktiengesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)), Genossenschaft usw.
  • Share Deals (Geschäftsanteilsveräußerungen) und Asset Deals über das Unternehmen oder den (Teil-)Ausstieg einzelner Gesellschafter bzw. den Einstieg neuer Gesellschafter
  • Beratung zu Incentive-Vereinbarungen zur Mitarbeiterbeteiligung wie ESOP (Employee Stock Option Plan) und VSOP bzw. VSO (Virtual Stock Option Plan), Phantom Stocks, Stock Appreciation Rights (SAR), Aktien-Kaufoptionen etc.
  • Beratung zu und Gestaltung von Wettbewerbsverboten, Beratung zur gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht der Gesellschafter und Geschäftsführer
  • Beratung zur Mitarbeiterbindung von Wissensträgern und Managern durch „Bad Leaver“-Klauseln
  • Vorkaufsrechte, Mitveräußerungsrechte und -pflichten (Tag along, Drag along)
  • Umsetzung von Kapitalerhöhungen, Beratung zu Verwässerungsschutzrechten
  • Beratung und Vertretung zur Liquidationspräferenz und deren Realisation, insbesondere beim Exit
  • Rechtliche Begleitung von Gesellschafterdarlehen, etwa mit Blick auf den Rang im Falle einer Insolvenz, sowie von Bankdarlehen oder Investitionen der NRW.Bank
  • Begleitung von Vorverträgen: Memorandum of Understanding, Letter of Intent, Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs)
  • Konzeption von stillen Gesellschaften nach § 230 HGB, z.B. als GmbH & Still
  • Liquidation von Gesellschaften

„Wie können wir Ihnen mit Rechtsberatung helfen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!“

Daniel Olk, Rechtsanwalt

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